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Auslandsreisen
Für die Reise mit Hunden, Katzen
und Frettchen in der EU sind bestimmte Einreisebestimmungen zu
beachten. Ab dem 3. Juli, bzw. dem 1. Oktober 2004 gilt eine neue
gemeinschaftsrechtliche Regelung. Jedes Tier muss einen Pass nach
einheitlichem Muster besitzen, der dem Tier eindeutig zugeordnet
werden kann. Dies bedeutet, dass das Tier mittels Tätowierung
(gültig nur noch bis 2011!) oder Mikrochip identifizierbar und die
Kennzeichnungsnummer im Pass vermerkt sein muss. Irland, Schweden
und England haben weiterhin verschärfte Anforderungen an den
Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und bestimmte
Bestimmungen für eine Bandwurmbehandlung und Zeckenbefall. Wenn Sie
nicht mit Ihrem Tier verreisen, gelten weiterhin die bisherigen
gelben "Internationalen Impfpässe".
Gegen "Reisechaos" gelten Übergangsregeln: Die bisherigen
Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter
verwendet werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden,
wenn sie noch gültig sind (d.h. 12 Monate nach der letzten
Tollwutimpfung) und den inhaltlichen Anforderungen des neuen
EU-Heimtierausweises entsprechen (d.h. hinsichtlich Angaben zum
Tier, seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder
Mikrochip und seinem Besitzer). Zwischen dem 3. Juli und dem 1.
Oktober gelten gleichermaßen die bisherigen und neuen Regeln!
Dem nachfolgenden
Internet-Portal können Sie die erforderlichen Informationen
entnehmen:
www.petsontour.de
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Intervet
Deutschland GmbH - Ihrem Partner für Tiergesundheit)
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