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Auslandsreisen

Für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU sind bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten. Ab dem 3. Juli, bzw. dem 1. Oktober 2004 gilt eine neue gemeinschaftsrechtliche Regelung. Jedes Tier muss einen Pass nach einheitlichem Muster besitzen, der dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Dies bedeutet, dass das Tier mittels Tätowierung (gültig nur noch bis 2011!) oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass vermerkt sein muss. Irland, Schweden und England haben weiterhin verschärfte Anforderungen an den Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und bestimmte Bestimmungen für eine Bandwurmbehandlung und Zeckenbefall. Wenn Sie nicht mit Ihrem Tier verreisen, gelten weiterhin die bisherigen gelben "Internationalen Impfpässe".

Gegen "Reisechaos" gelten Übergangsregeln: Die bisherigen Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden, wenn sie noch gültig sind (d.h. 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung) und den inhaltlichen Anforderungen des neuen EU-Heimtierausweises entsprechen (d.h. hinsichtlich Angaben zum Tier, seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip und seinem Besitzer). Zwischen dem 3. Juli und dem 1. Oktober gelten gleichermaßen die bisherigen und neuen Regeln!

Dem nachfolgenden Internet-Portal können Sie die erforderlichen Informationen entnehmen: www.petsontour.de

(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Intervet Deutschland GmbH - Ihrem Partner für Tiergesundheit)
 

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Dr. M. Schneider-Haiss

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